DIE furche – 251

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Österreich AG

Die großen Erfolge privatisierter Unternehmen haben gezeigt, welche Potenziale durch unbeeinflusstes unternehmerisches Handeln freigesetzt werden konnten.

So als wäre die Sache nur halb so wichtig, wird alle paar Jahre der gesellschaftsrechtliche Rahmen geändert, in dem die verbliebenen Reste der ehemaligen „Verstaatlichten Industrie“ verwaltet oder auch gemanagt werden. 

Nachdem 1993 in der damaligen großen Koalition unter Franz Vranitzky erstmals Einigkeit über eine schrittweise Privatisierung erzielt worden war, folgten bald darauf bei Voest-Alpine, Boehler-Uddeholm und Telekom Austria konkrete Schritte an die Börse. Wolfgang Schüssel läutete dann 2000 einen nächsten Privatisierungsschub ein. Allerdings schoss man damals in der löblichen Absicht einer dauerhaften Entparteipolitisierung übers Ziel hinaus und entzog der jeweiligen Regierung alle formellen Einflussmöglichkeiten auf Personalentscheidungen. Stattdessen erhielt der ÖIAG-Aufsichtsrat den Auftrag, sich ohne Mitwirkung des Eigentümers selbst zu erneuern. Nach anfänglichen Erfolgen erwies sich dieses aktienrechtlich unhaltbare Sonderkonstrukt schon bald als Insider-Spielwiese gut untereinander vernetzter Top-Manager. 

Daraufhin warf man das Ruder 2015 unter groß-koalitionären Vorzeichen neuerlich herum und schickte die verbliebenen Beteiligungen in die Fürsorge einer unter direkter Aufsicht des Finanzministeriums stehenden Sondergesellschaft. Die Auswahl der geeigneten Aufsichtsratsmitglieder wurde einem von den Großparteien paritätisch besetzten Nominierungskomitee übertragen. Zugleich entzog man jedoch der neuen, von einer Aktiengesellschaft zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung herabgestuften Holding mit der unglücklichen Bezeichnung „ÖBIB“ paradoxerweise die Möglichkeit der Mitwirkung in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunter-nehmen. Dass dieses organisatorische Hybrid ebenfalls nicht von Dauer sein konnte, war absehbar. 

Es ist von daher durchaus nachvollziehbar, dass nun der nächste grundlegende Kurswechsel bevorsteht. Eine um Infrastrukturgesellschaften wie die BIG (Bundes-Immobilien-Gesellschaft) und den Verbund-Konzern erweiterte Holding darf nun wieder eine Aktiengesellschaft sein, deren Vorstandvorsitzender in den wesentlichen Gesellschaften wie Telekom Austria, OMV und Post AG Sitz und Stimme hat. Damit wird dem Eigentümer wieder ein Einflussrecht auf das Schicksal seiner Unternehmen eingeräumt. 

Die großen Erfolge fast aller privatisierten Unternehmen haben gezeigt, welche Potentiale durch unbeeinflusstes unternehmerisches Handeln freigesetzt werden konnten. Exemplarisch dafür steht eine VOEST, die vom Sorgenkind der alten Verstaatlichten zum innovativen Star der Stahlbranche aufgestiegen ist. Umso größer ist nun die Verantwortung im Umgang mit jenen Unternehmen, an denen die Republik als maßgeblicher Mitaktionär strategische Interessen verfolgt. 

Die künftige Österreich-Holding könnte durchaus sinnvolle industriepolitische Akzente setzen – allerdings nur dann, wenn die ernsthafte Absicht besteht, einen neuerlichen Rückfall in die plumpe Dominanz parteipolitischer Personalentscheidungen zu vermeiden. 

11. Oktober 2018

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