Banken und Wirtschaftsethik

Die Verantwortung der Banken - Bericht von einer wirtschafts- und sozialethischen Großbaustelle

 

Beitrag zum Buchprojekt I.Gabriel / Peter G.Kirchschläger / Richard Sturn (Hrsg.) „Eine Wirtschaft, die Leben fördert – Wirtschafts- und unternehmensethische Reflexionen im Anschluss an Papst Franziskus“, Wien 2017

Schatten über der Globalisierung – der Anteil der Banken

Der Fall des Eisernen Vorhangs markierte 1989 das endgültige Ende der Nachkriegszeit und zugleich den Aufbruch in eine hoffnungsfrohe Perspektive der Globalisierung demokratisch-marktwirtschaftlicher Systeme. Europas politische Eliten schmiedeten aus dem heißen Eisen der Versöhnung vielversprechende Großkonzepte der EU-Erweiterung und der Schaffung einer Gemeinschaftswährung. Unternehmen und Banken nutzten die Chancen des Aufbruchs in neue Märkte und einer globalen Arbeitsteilung mit den aus dem Status von „Dritte Welt“-Staaten zu „Emerging Markets“ aufgewerteten Partnerländern der ehemals staatswirtschaftlichen Regime.

Zwar verlauteten bald nach der Öffnung erste Warnrufe vor den Folgen einer „monopolaren Weltordnung“[1] oder gar einer „Globalisierungsfalle“[2], ergänzt durch den schon damals von Marion Gräfin Dönhoff artikulierten Appell: „Zivilisiert den Kapitalismus!“[3]. Dennoch blieb bis zum Ausbruch der großen Finanzkrise die Vision von einer Globalisierung, die „Wohlstand für Alle“[4] im weltweiten Maßstab bringen sollte, weitgehend intakt.

Nach dem vermeintlichen Sieg des demokratisch-marktwirtschaftlichen Systems unterblieb jedoch die konsequente Weiterentwicklung der bis dahin in Kontinental- und Nordeuropa höchst erfolgreichen Sozialen Marktwirtschaft. Sie verlor im politischen Wettstreit mit „Marktwirtschaften ohne Vorzeichen“[5] ihre Position als Systemalternative zum „neoliberalen“, anglo-amerikanisch geprägten Modell. Das zuvor weitgehend unbestrittene Gestaltungsprimat der Politik gegenüber dem Markt wurde nun grundsätzlich in Frage gestellt.

Mit der Finanzkrise 2007/8 und der von ihr ausgelösten Eurokrise zeigten sich erstmals Schwachstellen, die während der euphorischen Erweiterung- und Vergrößerung der politischen Aktionsräume unbeachtet geblieben waren. Diente der Begriffs Globalisierung bis dahin als wertneutrale Metapher für weltumspannende Informations-, Güter- und Geldflüsse, entwickelte er sich in der Folge – verstärkt durch die Migrationskrise – zum problembeladenen Synonym für ein ganzes Bündel an unkontrollierbaren Entwicklungen und Schattenseiten der ursprünglich so aussichtsreichen Sache.

Einen wesentlichen Anteil an dieser Eintrübung haben die Entwicklungen in der Banken- und Finanzwirtschaft. Ihnen kommt neben den offensichtlichen ordnungspolitischen Versäumnissen im Bereich der Handels- und Steuerpolitik eine Hauptrolle im Drama einer schleichenden De-Legitimierung der seit Anfang der Neunzigerjahre tragenden wirtschaftspolitischen Handlungsbögen zu:

  • Die globalen Großbanken stellen nach wie vor ein systemisches Risiko dar. Das Problem des „too big too fail“ ist ebenso ungelöst wie die Frage der ungenügenden Eigenkapitalausstattung. Die Kernfunktionen der Banken als Dienstleister der Realwirtschaft kommen zu kurz.

  • Nachhaltige regulatorische Weichenstellungen drohen an der Dominanz der interessenspolitischen Positionen der Großbanken gegenüber der Forschung wie der Politik zu scheitern.

  • Die Notenbanken operieren noch immer im Modus einer permanenten Krisenintervention. Ihre Niedrigstzins-Strategie und der massive Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen („Quantitative Easing“) haben einerseits die Bewegungsspielräume kleinerer und mittlerer Unternehmen verengt und erschweren andererseits risikoarme Formen der Vermögensbildung und Altersvorsorge

  • Die ungleiche Verteilung der Skalenerträge globaler Wertschöpfungsketten, Intransparenz des globalen Steuer(-Vermeidungs-)Systems und „Windfall-Profits“ aus spekulativen, durch die Politik der Notenbanken begünstigten Veranlagungen führen zu offenkundigen Verteilungsproblemen und systematischer Benachteiligung traditioneller Wertschöpfungs-Prozesse.

  • Eine „neue Normalität“, in der Finanzmarktstabilität als wichtiges öffentliches Gut als wieder hergestellt gelten kann, liegt außer Reichweite.

Im Zuge der Aufräumarbeiten nach der Krise präsentiert sich das Bankensystem überdies als wirtschaftsethische Großbaustelle mit von falschen Anreizsystemen geförderten Geschäftspraktiken in der Übergangszone von grenz-legalem Handeln und Gesetzesbruch. Hohe Strafen für involvierte Banken im Rahmen einer verstrengerten Rechtspraxis bewirken zwar erste Verhaltensänderungen. Auch zeugt die exponentielle Zunahme von umfänglichen Wohlverhaltens- und Compliance-Regeln sowie anspruchsvollen Corporate-Governance-Regelwerken durchaus vom Bemühen um eine Neuausrichtung.

Noch fehlt aber das Bewusstsein dafür, dass wirtschaftsethisch legitimiertes Handeln letztlich immer von der Verantwortung der Einzelpersönlichkeit ausgeht, die durch noch so komplexe Regelwerke nicht ersetzbar ist. Inmitten des Regulierungs-Dschungels gewinnt die persönliche Haltung in wirtschaftsethischen Entscheidungsfragen sogar wieder an Gewicht. Wie weit man gehen kann, welche Ecken ausgetanzt werden dürfen, wo sich das gerade noch Erlaubte bereits verbietet: das richtig einzuschätzen war und ist unabdingbares Rüstzeug aller, die in der Wirtschaft Entscheidungen treffen – nicht nur von Führungskräften.

Dies gilt in gleicher Weise für die gesamtwirtschaftliche Ebene, setzt doch auch die Konzeption eines ordnungspolitischen Handlungsrahmens ein wert-orientiertes Grundverständnis von der nachhaltigen, sach- und menschengerechten Ausgestaltung eines Wirtschaftssystems voraus. Erst darauf aufbauend können Schlussfolgerungen zur angemessenen Rolle von Banken und Finanzmärkten innerhalb dieses Systems gezogen werden.

Pro-Vokation einer Werte- und Systemdebatte

Mit dem Paukenschlag seiner Enzyklika „Evangelii Gaudium“ eröffnete Papst Franziskus im Spätherbst 2013 eine weltweite Diskussion über soziale Gerechtigkeit und die Suche nach dem richtigen Wirtschaftssystem. Im zweiten Hauptteil des Dokuments – er trägt den Titel „In der Krise des gemeinschaftlichen Engagements“ – finden sich unter der Überschrift „Einige Herausforderungen der Welt von heute“ mehrere wirtschaftsbezogene Abschnitte, deren Bezeichnungen den Tonfall des gesamten Dokuments bestimmen: Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung, Nein zur neuen Vergötterung des Geldes, Nein zu einem Geld, das regiert, statt zu dienen, Nein zur sozialen Ungleichheit, die Gewalt hervorbringt.

Nur zwei Jahre danach folgte mit „Laudato Si“ im Vorfeld der Klimakonferenz in Paris ein weiteres päpstliches Rundschreiben, diesmal mit einem ökologischen Schwerpunkt zur Frage, wie wir unserer Verantwortung für die Schöpfung nachkommen können. Schon im Sommer 2009 hatte Papst Benedikt in seiner Enzyklika „Caritas in Veritate“ mit einer zeitnahen Analyse zu den Auswirkungen und geistigen Herausforderungen der im Herbst davor ausgebrochenen globalen Finanzkrise die gewichtige Trias der wirtschaftsbezogenen Rundschreiben eingeleitet.

Liest man diese drei Texte in der Zusammenschau, fällt auf, dass die Aussagen in „Caritas in Veritate“, obwohl inhaltlich ebenso anspruchsvoll, weniger stark von „heiligem Zorn“ geprägt sind, als dies bei Papst Franziskus der Fall zu sein scheint. “An der Wurzel verdorben“ sei dieses Wirtschaftssystem, heißt es in „Evangelii Gaudium“, und Geld der neue Götze von heute. Von einer „Diktatur einer Wirtschaft ohne Gesicht und ohne wirklich menschliches Ziel“ ist die Rede. Und schließlich die viel zitierte Wortfolge: „Diese Wirtschaft tötet“.

Die explosive Fundamentalkritik löste sehr unterschiedliche Reaktionen aus. Während die einen den brisanten Text mit der Erklärung relativierten, sein Autor sei nun einmal durch Erfahrungen in seiner argentinischen Heimat geprägt, deren seit Menschengedenken von sozialen Spaltungen geprägtes System sich grundlegend von unserem wohlfahrtsstaatlichen europäischen Modell unterscheidet, waren andere allzu rasch mit dem Urteil zur Stelle, hier hätte sich die Katholische Soziallehre wieder einmal insgeheim mit Karl Marx verbündet.

Ganz offensichtlich ist das päpstliche Dokument nicht auf Ausgewogenheit des Urteils angelegt, sondern zielt auf Pro-Vokation, auf das Hervor-Rufen einer grundsätzlichen, längst überfälligen Werte- und Systemdebatte. Denn dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Orientierung an den Gesetzmäßigkeiten der Kapitalmärkte und an dem Popanz des „Shareholder-Value“ überhandgenommen hat, ist kaum zu bestreiten. Statt ihre Kernfunktionen zu erfüllen und reale Wertschöpfung zu fördern, forcierten internationale Großbanken mit Duldung der Regulatoren einen spekulativen Finanzkapitalismus.

Blinde Gläubigkeit in die Perfektion sich selbst regulierender Märkte hat verdrängt, dass Marktwirtschaft nur dann im Sinne des gesellschaftlichen Gesamtwohls funktioniert, wenn klare Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb, Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit sorgen. Die franziskanische Mahnpredigt muss als drängender Appell gelesen werden, derart manifeste Fehlentwicklungen wahrzunehmen und von ihren Ursachen her – und in diesem Sinn durchaus radikal – zu korrigieren.

Das Bankensystem als wirtschaftsethische Großbaustelle

Die Dichte an Nachrichten, die in unmittelbaren Zusammenhängen mit wirtschaftsethischen Fragestellungen stehen, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Es geht dabei nicht immer um klar geregelte Tatbestände, die nach kodifiziertem Recht zivil- oder strafrechtlich sanktioniert werden, sondern häufig um Übergangszonen und Graubereiche zwischen dem eindeutig Verbotenen und dem gerade noch Legalen. Schon deshalb gewinnen wirtschaftsethische Erwägungen überall dort an Gewicht, wo eine Handlungsweise moralischer Abwägung bedarf, weil sie möglicherweise die Grenzen der Legitimität überschreitet, ohne dass ein ausdrücklicher Gesetzesverstoß vorliegt.

Sofern die Interpretation von Gesetzen Spielräume zulässt, scheinen sich diese seit der Finanzkrise vielfach verengt zu haben. Eine Reihe von Geschäftspraktiken, die in früherer Zeit als „Usance“ eingeordnet wurden, ziehen heute bereits zivil- oder strafrechtliche Folgen nach sich.[6] Der daraus entstandene Rechtfertigungsdruck zwingt die Verantwortlichen mehr als früher zur expliziten Befassung mit wirtschaftsethischen Fragestellungen. Man erwartet von ihnen, auskunftsfähig zu sein, wenn es um den Nachweis geht, dass ihr Unternehmen nicht auf Kosten der Gesellschaft erfolgreich war, sondern sich verantwortungsvoll verhalten hat.

Auch sehen die Medien und eine von den steuerlichen Folgekosten der Finanzkrise belastete Öffentlichkeit bestimmte Handlungsweisen der Akteure des Finanzsystems kritischer als zuvor. Einige wesentliche Problemfelder seien exemplarisch genannt:

  • Fragen der Steuervermeidung und extensiven Nutzung transnationaler Gestaltungsspielräume zur Minimierung oder Umgehung von Unternehmenssteuern oder privater Besteuerung („Panama-Papers“, „Luxemburg-Leaks“). In engem Zusammenhang damit steht die Bekämpfung von Geldwäsche. [7]

  • Fehlberatung und Kundentäuschung im Zusammenhang mit Verbriefungen („sub-prime-Anleihen“

  • Verfahren zu Vorwürfen der Bilanzfälschung und Strittigkeit von Bilanzierungsregeln[8]

  • Verfahren gegen internationale Großbanken im Zusammenhang mit der Manipulation von Referenz-Zinssätzen (LIBOR-Skandal)[9] und Devisenkursen

  • Exzessive Nutzung von Bonussystemen und Management-Incentives; unzulängliche Haftung von Finanzmanagern für eingetretene Vermögensschäden;

Die Häufung einschlägiger Anlassfälle von Fehlverhalten im Bankensystem ist nicht nur Folge eines immer komplexeren, expansiven Finanzsystems mit einer exponentiell steigenden Anzahl von Transaktionen, sondern wohl auch Anzeichen einer erhöhten Transparenz und durch digitale Medien zusätzlich verstärkter Aufmerksamkeit. Eine irritierte Öffentlichkeit erwartet vom Gesetzgeber drastische regulatorische Eingriffe und von den Gerichten drakonische Vorgangsweisen, damit sich die inkriminierten Vorgänge möglichst nicht wiederholen.

Die Entgleisungen einer jedem vernünftigen Maß entglittenen Kapitalmarktkultur werden sich jedoch mit anlassgesetzgeberischem Überschwang allein nicht lösen lassen. Der Versuch, Aktionsspielräume wirtschaftlicher Verantwortungsträger über die strafrechtliche Sanktionierung von Grenzüberschreitungen so rigide einzuengen, dass künftige Verfehlungen weitgehend ausgeschlossen bleiben, muss immer unvollständig bleiben und birgt darüber hinaus das Risiko beträchtlicher rechtsstaatlicher Kollateralschäden.

Die Ethik-Krise im Finanzsystem geht ursächlich jedenfalls tiefer als die nicht selten dafür herangezogene Erklärung, die Gier von außer Rand und Band geratenen Finanzmanagern und Anlegern sei dafür verantwortlich. Auch wenn sich nicht wenige Akteure charakterlich disqualifiziert und Grenzen zur groben Fahrlässigkeit überschritten haben, auch wenn Einzelne geltende Spielregeln bewusst missbrauchten und damit zum Fall für die Strafgerichte wurden: es handelte sich um Ausnahmen aus der ganz großen Mehrzahl der Finanzprofis, Kommunikationsspezialisten, Rechtsexperten, Bilanzprüfer, Regulatoren und in der Politik Tätigen, die ihren Beruf mit Anstand ausübten. Sie hatten an Hochschulen studiert, deren Professoren an die Gültigkeit kapitalmarktorientierter Bilanzen und Regulierungen glaubten und sie handelten nach der Mainstream-Theorie allzeit effizienter Märkte, solange es gut ging – unter dem Applaus der Medien und Anleger, mit dem Segen der Wirtschaftsforschungsinstitute, unter den Auspizien gestrenger Aufsichtsbehörden und Notenbanken.

Eine wirksame Korrektur setzt deshalb einerseits die Orientierung an wirtschaftsethischen Standards voraus, die über die Befolgung von Gesetzen hinausgehen und zur verbindlichen Praxis aller Akteure in den am Finanzsystem beteiligten Berufen werden. Sie bedarf aber auch einer kritischen Betrachtung und Erneuerung jener wirtschaftstheoretischen Konzepte, die maßgeblich zur Entstehung der Krise beigetragen haben.[10]

Bei Wirtschaftsethik im Bankensystem geht es nicht um Moralismus

Um das Bankensystem wirtschaftsethisch wirksam nachzurüsten, wird es nicht genügen, die Akteure bloß auf regelkonformes Verhalten zu verpflichten und dazu entsprechende Kontrollroutinen zu organisieren. Die allzu ausführliche Dokumentation umfangreicher Ethik-Richtlinien ersetzt noch nicht individuelle Verantwortlichkeit in den zahlreichen und unvermeidlichen, eben nicht kodifizierbaren ethischen Zielkonflikten des beruflichen Alltags.

Über Gut und Böse praktischen Handelns zu urteilen, ohne mit den grundlegenden Funktionsweisen eines arbeitsteiligen, wettbewerblichen Wirtschaftsgeschehens vertraut zu sein, kann im Übrigen zu realitätsfremden Fehlschlüssen führen. Eben darauf nimmt eine Aussage von Kardinal Josef Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt, aus dem Jahr 1986 Bezug: „Eine Moral, die die Sachkenntnis der Wirtschaftsgesetze überspringen zu können meint, ist nicht Moral, sondern Moralismus, also das Gegenteil von Moral“[11]

Andererseits kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, Ethik-Codices seien verzichtbar, weil sie zu oft im inneren Widerspruch zu wirtschaftlichen Sachzwängen stünden und es deshalb genüge, sich an die jeweils geltenden Gesetze zu halten. Nach diesem Verständnis wäre alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, Wirtschafts- und Wertewelt blieben strikt voneinander getrennt. Dazu passt eine Anekdote, die dem großen Zeitkritiker und Satiriker Karl Kraus zugeschrieben wird. Er soll zu einem jungen Mann, der ihm von seinem Studien-Wunschfach „Wirtschaftsethik“ erzählte, wörtlich gesagt haben: "Studieren Sie besser entweder das eine oder das andere!". Ähnlich argumentierte Niklas Luhmann: "Es gibt Wirtschaft, es gibt Ethik - aber es gibt keine Wirtschaftsethik."

Dieses dualistische Verständnis einer voneinander getrennten Wirtschafts- und Wertewelt kennzeichnet große Teile der aktuellen Diskussion. Sie ist geprägt von der Ansicht führender liberaler Ökonomen, die Freiheit der Wirtschaft gelte absolut, nach dem Motto: je mehr Freiheit, desto größer der Erfolg. Wenn Milton Friedman betonte, dass vor allem anderen „The business of business is business“ zu stehen habe, meinte er damit die Freiheit, innerhalb des geltenden gesetzlichen Rahmens frei von den Zwängen ethischer Regelungen handeln zu können. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese pragmatische Regel keinesfalls ausreicht, um in der komplexen Welt des Banken– und Finanzsystems für wirtschaftsethische Klarheit zu sorgen.

Verrantwortung und Wirtschaftsethik: Vier Handlungsebenen

Auch greift die Trennung der Wirtschafts- von der Wertewelt schon deshalb zu kurz, weil Unternehmen als Teil des Sozialgefüges eine Rolle zukommt, die weit über die eines Produzenten oder Dienstleisters hinausgeht. Dies gilt umso mehr für das Bankensystem, dessen Funktionieren im Sinne des übergeordneten Ziels einer „Finanzmarktstabilität“ im öffentlichen Interesse liegt. Die enge gegenseitige Abhängigkeit von und Verflochtenheit mit dem sozialökonomischen Ganzen verlangt daher nach einer handlungsleitenden Wirtschaftsethik sowohl auf unternehmerischer Ebene als auch dort, wo es um die Einrichtung des Systems als Ganzes geht.

Zur genaueren Abgrenzung der wesentlichen wirtschaftsethischen Handlungsfelder lassen sich vier Ebenen unterscheiden, die mit den dafür gebräuchlichen Begriffen aus der Managementlehre korrespondieren:

  • Die Mikroebene des individualethischen Handelns im Unternehmen. Sie betrifft das Verhalten der Einzelperson in Entscheidungssituationen ebenso wie die innerhalb von Unternehmen und Organisationen dafür festgelegten Regeln (Compliance / Code of Conduct)

  • Die Mesoebene der verantwortlichen Unternehmensführung (Corporate Governance): Hier geht es um Verhaltensregeln sowohl innerhalb des Organisationsgefüges von Unternehmen und Organisationen als auch gegenüber Eigentümern (Shareholder) und Marktpartnern.

  • Die Makroebene der Mitverantwortung (Corporate Social Responsibility) für andere vom Handeln der Unternehmen und Organisationen betroffenen Gruppierungen (Stakeholder). Auf dieser Ebene sind vor allem auch Antworten auf wirtschaftsethische Entscheidungsfragen im Zusammenhang mit sozialen und ökologischen Zielkonflikten gefragt.

  • Die Metaebene der sozialethischen Mitverantwortung für die Gestaltung geeigneter Rahmenbedingungen des Wirtschaftens.

Jenseits von Angebot und Nachfrage

Auf Ebene der Individualethik stellt sich die Frage nach dem verantwortlichen Handeln des Einzelnen im Rahmen geltender Gesetze, gelebter Spielregeln und den vielen fließenden Übergängen vom vorteilhaften Geschäft zur Übervorteilung, vom professionellen Ausschöpfen rechtlicher Grenzen bis hin zur grenzlegalen „Gestaltung“, von einer angemessenen Erfolgsbeteiligung zu maßloser Bonuspolitik oder von legitimem Gewinnstreben zu unersättlicher Profitgier. Hätten wir es nur mit dem aus Gründen der Modellvereinfachung von der klassischen Ökonomie so geschätzten „homo oeconomicus“ zu tun, wäre die Sache klar: es würde immer das Maximierungskalkül zugunsten des eigenen Vorteils siegen. Aber die Wirklichkeit ist natürlich eine andere: längst fließen daher Sichtweisen der Verhaltenswissenschaften, der Anthropologie oder der Psychologie auch in die Vorstellungswelten der Ökonomen ein.

Birger Priddat, langjähriger Rektor der Privatuniversität Witten-Herdecke, hat einen Komplementärbegriff zum Homo oeconomicus geprägt, der dieser neuen Sicht entgegenkommt. Er stellt ihm den „homo reciprocans“ gegenüber, der sich vor allem durch Kooperationsbereitschaft, Vertrauen, Transparenz und Fairness gegenüber fremden Partnern auszeichnet.[12] Schließlich ginge es neben der Maximierung von Nutzen in der Wirtschaft gleichermaßen um den Aufbau (und Erhalt) von Reputation. Reputation und Vertrauen aber basieren darauf, dass man „in seinem Ethos kalkulierbar“ bleibt. Dies gelte in gleicher Weise für die Wirtschaft wie für das Individuum. Für das Funktionieren eines effektiven Wirtschaftslebens käme es deshalb entscheidend auf die Förderung von Vertrauen an.

Dieser Ansatz lässt sich durchaus mit rationalistischen Begründungen der Vorteile ethisch motivierter Unternehmensführung in Deckung bringen. Vertrauen, das durch verlässliches und anständiges – nicht nur dem Buchstaben sondern auch dem Geist von Verträgen folgendes – Verhalten geschaffen wird, macht sich durch Loyalität von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden „bezahlt“. Die daraus resultierenden immateriellen Erfolgskomponenten werden in der unternehmerischen Erfolgsrechnung nicht unmittelbar sichtbar – fehlen sie jedoch, kann das ein Unternehmen durchaus in den Ruin treiben.

Wohl auch deshalb ist Unternehmensethik längst zur Führungsaufgabe geworden – unabhängig davon, ob das als Teil einer gelebten Unternehmenskultur gewissermaßen intrinsisch geschieht, oder, in größeren Unternehmen, explizit gemacht und in die Regelwerke eines Governance Code oder Code of conduct gegossen wird. Es geht hier letztlich um eine jedes Unternehmen prägende Vorbildfunktion von Führungskräften („the tone at the top“), deren Gelingen darüber bestimmt, wie sich die einzelnen Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens, gegenüber den Kunden, den Mitbewerbern und der öffentlichen Sphäre verhalten. Moralisches Verhalten wird in einem solchen Verständnis nicht als Restriktion von Effizienz wahrgenommen, sondern vielmehr als deren Voraussetzung – ein durchaus realitätsnahes Gegenmodell zum letztlich nicht haltbaren Dualismus von Wirtschaft und Ethik.

Auf einer nächsthöheren Ebene stellt sich die wirtschaftsethische Herausforderung, für eine Unternehmensführung zu sorgen, die ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und unterschiedlichen, mit dem Unternehmen in Beziehung stehenden Anspruchsgruppen wahrnimmt. Auch hier die Verantwortung über das bloße Einhalten von Gesetzen hinaus, wie sich am Beispiel etwa der Entscheidung für oder eben Ablehnung von Zulieferunternehmen mit sozial und ökologisch problematischen Produktionsverhältnissen zeigt.

Die Mitverantwortung von Unternehmen für das gesellschaftliche Ganze findet ihren Niederschlag in all jenen Aktivitäten, die heute unter „Corporate Social Responsibility“ firmieren. Gerade überregional oder gar global agierende Markenunternehmen haben längst erkannt, dass es dabei nicht um ethische Fleißaufgaben geht, sondern um die langfristige Reputation eines Unternehmens. Ob von Steuerehrlichkeit, fairen Produktionsbedingungen oder nachhaltigen Erzeugungsmethoden die Rede ist: die Einhaltung der Standards in all diesen Bereichen wird nicht nur durch immer verbindlichere Zertifizierungsverfahren sondern auch durch kritische Konsumenten und NGO´ stärker als früher überwacht, so dass es im wohlverstandenen Unternehmensinteresse liegt, in all diesen Bereichen ethische Standards einzuhalten oder sogar zu übertreffen.

Wirtschaftsethik und ordnungspolitische Verantwortung

Je größer und einflussreicher Unternehmen sind, desto mehr kommt ihnen auf den unterschiedlichen Ebenen ihres Wirkens die Rolle einer „Fünften Gewalt“ zu, aus der sich wiederum eine erhöhte Mitverantwortung für das gesellschaftliche Ganze ableitet.[13] Dies gilt auf Grund ihrer gesamtwirtschaftlichen Sonderstellung in besonderer Weise für Großbanken und Finanzinstitutionen, denen eine sozialethische Verpflichtung zur Wiederherstellung von Finanzmarktstabilität als einem öffentlichen Gut zukommt.[14]

In einem demokratiepolitischen Umfeld, in dem der Kampf „Wall Street versus Main Street“ durch die Einflussnahme finanzstarker Gruppierungen mit ungleichen Waffen geführt wird, liegt die Nagelprobe in der Bereitschaft, den Fokus nicht auf kurzfristige Brancheninteressen sondern auf Rahmenbedingungen zu legen, die dem gesellschaftlichen Ganzen und damit letztlich dem Gemeinwohl verpflichtet sind.

Bei einem ganzen Bündel von Reformthemen – von den richtigen Methoden zur Bewertung von Unternehmen über realitätsgetreue Bilanzierungssysteme bis zu angemessenen Entlohnungssystemen für Manager – liegt der Angelpunkt der Diskussion nicht bei den Details berufsständischer Spezialthemen als vielmehr bei jenen grundlegenden Systemfragen, die nur auf Grundlage von Wert-Entscheidungen beantwortet werden können. In besonderer Weise gilt dies für eine sachgerechte Regulierung, mit der sichergestellt wird, dass bei der nächsten Krise nicht neuerlich der Staat und damit die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.[15]

Zu all diesen Fragen liegt die sozialethische Anforderung in der Bereitschaft, den einengenden Blick auf kurzfristige Brancheninteressen aufzugeben. Als inspirierender „Eye-opener“ kann hier neben den Enzykliken ein Dokument aus der Feder von Kardinal Peter Turkson dienen, in dem sich der Vorsitzende der päpstlichen Kommission Iustitia et Pax mit Fragen der Reform des internationalen Finanzsystems auseinandersetzt.[16] Es heißt darin, die Finanzkrise 2008 habe gezeigt, wie nachteilig es war, von dem nach dem Zweiten Weltkrieg eingeschlagenen Weg einer im Einklang mit den Möglichkeiten zu realem Wirtschaftswachstum stehenden, gleichgewichtigen Entwicklung von Geldmenge und Investitionen abzuweichen. Die damit einhergehende Entstehung von exzessiver Liquidität und Spekulationsblasen sei ursächlich für die Krise und habe zu massiven Verteilungsproblemen geführt. Die von einem offensichtlich unzulänglich gesteuerten Prozess der Globalisierung ausgelösten Ungleichgewichte[17] würden die Neukonzeption einer am globalen Gemeinwohl orientierten Ordnungspolitik erzwingen.[18]

Gegen unkritische Marktgläubigkeit und rücksichtslosen Utilitarismus stellt Turkson das Primat des Seins vor dem Haben und der Ethik vor der Wirtschaft. Die schrittweise Übertragung von ordnungspolitischen Aufgaben an supranationale Autoritäten sollte eine am Gemeinwohl orientierte, globale Ordnungspolitik ermöglichen. Die Forderung nach einem gemeinschaftlichen Mindest-Regelwerk für das Management des globalen Finanzmarktes verknüpft er mit konkreten Vorschlägen zur Einführung einer globalen Finanztransaktionssteuer und eines Trennbankensystems. Das Dokument Turksons scheut somit nicht davor zurück,

Während der Text Kardinal Turksons nicht davor zurückscheut, sogar bestimmte Instrumente der Finanzmarktreform zu benennen, bleiben die päpstlichen Enzykliken hinsichtlich des ordnungspolitischen Modells, das sie für anstrebenswert halten, unbestimmt. Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz und einer der höchstrangigen Vertreter der Christlichen Soziallehre, schlägt vor, diese Lücke mit dem Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft zu schließen. Die eindrucksvollen Erfolge dieses als bewusste Alternative zu dem in der Ersten Weltwirtschaftskrise gescheiterten Laissez-faire-Kapitalismus geschaffenen Modells sieht er als eindrücklicher Nachweis dafür, dass sich in ihm ökonomischer Erfolg mit sozialem Ausgleich verbinden lässt: „Daher müssen wir das sozial-marktwirtschaftliche Leitbild auch global stärker zur Geltung bringen.“ [19]

Werte – Wertschöpfung – Wirtschaftsordnung

Auf nationalstaatlicher, europäischer wie globaler Ebene ist eine intensive Suche nach zeitgemäßen Antworten auf die entscheidende Ausgangsfrage jeder Wirtschaftsordnung im Gang: Wie ermöglicht man einer möglichst großen Zahl von Menschen die Teilnahme am Wertschöpfungsprozess einer arbeitsteiligen Ökonomie – und wie lassen sich aus dessen Verteilmasse die gemeinschaftlichen Ziele in den zentralen staatlichen Bereichen der Sicherheit, des Rechtsstaates, der Sozialfürsorge, Bildung, Gesundheit und Infrastruktur finanzieren?

Um bei dieser Suche erfolgreich zu sein, bedarf es einer Orientierung an Werten, die nicht aus dem Marktsystem selbst ableitbar sind. So selbstverständlich dieser Grundsatz auch klingen mag: In der einseitigen Orientierung an einem vermeintlich ganz von selbst zu den erwünschten Resultaten führenden, von politisch gesetzten Rahmenbedingungen möglichst unbeeinflussten, gewissermaßen „monotheistischen“ Marktmodell geriet er beinahe in Vergessenheit. Die Verabsolutierung der Kapitalrendite als Maßstab des Handelns hat, so scheint es, den Blick auf die entscheidende Frage der Gerechtigkeit und des Gemeinwohls verstellt.

Die entscheidende wirtschaftsethische Herausforderung für alle, die im und für das Finanzsystem Verantwortung tragen, liegt daher in der Bereitschaft, am grundlegenden Umbau eines allzu einseitig auf Kapitalinteressen fixierten Wirtschaftsmodells zugunsten eines Finanzsystems mitzuwirken, das wieder die realwirtschaftliche Wertschöpfung in den Mittelpunkt stellt und damit letztlich dem Gemeinwohl dient. Wem dazu die intrinsische Motivation fehlt, der könnte seinen Ansporn aus dem zweckrationalen Motiv beziehen, dass ein Wirtschaftssystem, das das Vertrauen der breiten Bevölkerung verliert, wohl als Ganzes in seinem Bestand gefährdet wäre

[1] Egon Matzner, Monopolare Weltordnung – Zur Sozioökonomie der US-Dominanz, Marburg 2000

[2] Hans-Peter Martin, Harald Schumann, Die Globalisierungsfalle – Der Angriff auf Demokratie und Wohlstand, Hamburg 1996

[3] Marion Gräfin Dönhoff; Zivilisiert den Kapitalismus! – Entfesselte Freiheit und Geld sind nicht genug, Dankesrede anlässlich der Verleihung des Erich-Kästner-Preises, Hamburg 1996; http://www.zeit.de/1996/36/rede.txt.19960830.xml/komplettansicht

[4] In seinem 1957 erschienenen Buch„Wohlstand für Alle“ legte der damalige deutsche Wirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler Ludwig Erhard die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft dar

[5] Für eine „Marktwirtschaft ohne Vorzeichen“ setzte sich vor allem der ehemalige tschechische Minister- und spätere Staatspräsident Vaclav Klaus ein

[6] Als Beispiel kann die Verfolgung von Bestechungshandlungen gelten. Während „nützliche Aufwendungen“ zur Geschäftsanbahnung im früheren Steuerrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden konnten, stellen sie heute einen strafrechtlichen Tatbestand dar

[7] Die Aufdeckung von Schwarzgeldkonten und/oder der Steuerhinterziehung dienenden Konten durch den Ankauf von CD´s, die illegal abgezogene Daten enthalten, wirft die Frage auf, ob derartige „Daten-Hehlerei“, die dem Zweck der Betrugsbekämpfung dient, zu rechtfertigen ist. Die Antwort fällt in unterschiedlichen Rechtsräumen verschieden aus. Deutschland hat sich auf Ebene des Bundes und mehrerer Bundesländer zum selektiven Ankauf von Steuersünder-Daten entschieden. Eine dadurch ausgelöste Flut von Selbstanzeigen führte jedenfalls zu beträchtlichen Mehreinnahmen für den Fiskus, die letztlich der Allgemeinheit zu Gute kommen.

[8] Dieser Themenkomplex wurde ursprünglich in den USA im Zusammenhang mit der 2001 ans Tageslicht gekommenen „Enron-Affäre“ aktualisiert. Mit der Finanzkrise erhielt er neue Brisanz.

[9]  LIBOR – London Interbank Offered Rate – ist der im Banken-Zwischenhandel am Londoner Finanzplatz gehandhabte Geldmarkt-Zinssatz für kurzfristige Ausleihungen. Dieser für viele Finanztransaktionen maßgebliche Referenz-Zinssatz wurde entgegen der vereinbarten Regeln mehrfach manipuliert.

[10] STADLER Wilfried, Nach der Krise: Auf der Suche nach einer neuen Theorie der Finanzmärkte, CONTUREN 1/2011, S 38-55

[11] RATZINGER Joseph, Marktwirtschaft und Ethik. In: Lothar Roos (Hrsg.): Stimmen der Kirche zur Wirtschaft. Köln 1986, S. 58

[12] Birger Priddat, Homo Dyctos.Netze, Menschen, Märkte. Marburg: Metropolis 2014

[13] „Fünfte Gewalt“: gemeint ist eine die Verfasstheit der Gesellschaft mit beeinflussende Größe neben den drei konstitutionellen Gewalten der Legislative, Exekutive und Judikative sowie den oft als „Vierte Gewalt“ bezeichneten  Medien.

[14] Der Münchner Sozialethiker Karl Homan spricht in diesem Zusammenhang von der Rahmenordnung als dem systemischen Ort der Moral in der Marktwirtschaft

[15] Zu regulatorischen Grundsatzfragen vor dem Hintergrund einer Analyse der systemischen Ursachen der Finanzkrise vgl. STADLER Wilfried, Der Markt hat nicht immer Recht, aktualisierte Neuauflage, Linde-Verlag, Wien 2015

[16] Pontifical council for justice and peace: Towards reforming the international Financial and Monetary Systems in the context of Global Public Authority: http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/justpeace/documents/rc_pc_justpeace_doc_20111024_nota_en.html; Die authorisierte deutschsprachige Fassung dieses von Peter K.A. Kardinal Turkson in seiner Funktion als Vorsitzender der päpstlichen Kommission Iustitia et Pax 2011 verfassten Manifests ist auf der Homepage von Iustitia et Pax Österreich unter „Stellungnahmen“ abrufbar: www.iupax.at

[17] auf diese Ungleichgewichte wies im Umfeld der Finanzkrise auch der Internationale Währungsfonds hin: International Monetary Fund, Annual Report 2007, S 8ff.

[18] Schon 2011 – also lange bevor die sogenannte „Flüchtlingskrise“ im Sommer 2015 von den Rändern Europa in die Mitte vordringt – weist Turkson darauf hin, wie „die modernen Kommunikationsmittel die großen ökonomischen, sozialen und kulturellen Ungleichgewichte für reich und arm gleichermaßen sichtbar machen, was zu einem Anstieg von Spannungen und Migrationsströmen führt.“ (Turkson, deutsche Fassung, S 7

[19] MARX Reinhard, „Meine Ökobilanz ist nicht die beste“, Interview in DIE ZEIT 23/2016, S 25

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