die furche - 255

Neue Aufsicht - aber bitte mit Umsicht!

Bei der Reform der Bankenaufsicht müssen parteipolitische Einflussnahmen unterbleiben. Keinesfalls darf die erstklassige Reputation Österreichs aufs Spiel gesetzt werden.

Dumm gelaufen. Ohne die irrtümlich öffentlich gewordene SMS-Nachricht des Vizekanzlers hätte sich kaum jemand für die Reform der Österreichischen Finanzmarktaufsicht interessiert. So aber erfuhren wir unfreiwillig von gravierenden Ängsten des freiheitlichen Parteiobmanns – nein, nicht etwa um die Stabilität des Finanzsystems, sondern um ausreichenden Einfluss seiner Fraktion im künftigen Direktorium der Nationalbank. Für den Fall der Konzentration der Aufsichts-Agenden des Bankensystems bei der schon bisher dafür mit-zuständigen Finanzmarktaufsicht (FMA) befürchtete er eine Verkleinerung des Notenbankdirektoriums von vier auf drei Mitglieder. Nun, nachdem der Ministerrat eine entsprechende Gesetzesvorlage beschlossen hat, ist er diese Sorge los: es bleibt trotz Abwanderung von 170 Experten aus der OENB hin zur FMA wie bisher bei vier Direktoriumssitzen. Abgehakt. Aber was hat es mit der Sache selbst auf sich? 

Als es vor gut zehn Jahren zur großen Finanzkrise kam, bewährte sich das Eurosystem als Fels in der Brandung. Man übertrug deshalb der EZB im Rahmen der 2014 endlich geschaffenen Europäischen Bankenunion die Verantwortung für die gesamteuropäische Bankenaufsicht mit direkter Zuständigkeit für alle Großbanken. Mittlere und kleinere Geldinstitute hingegen sollten weiterhin auf nationaler Ebene beaufsichtigt werden. Diese Aufgabe ordnete man in Österreich wegen großkoalitionärer Kompetenzkonflikte zunächst sowohl der Nationalbank als auch der FMA zu. Trotz gewisser Akzentunterschiede in der Art der damit verbundenen Kontrollaufgaben musste das in der Praxis zu faktischen Doppelgleisigkeiten führen, die angesichts immer komplexer werdender Regulierungen nicht selten in Unübersichtlichkeit ausarten. Hier setzt nun die aktuelle Reform an.

Während die Nationalbank für Finanzmarktstabilität und übergeordnete Aufsichtsthemen zuständig bleibt, werden alle auf einzelne Banken und sonstige Finanzinstitutionen bezogenen Aufsichtstätigkeiten bei der FMA gebündelt. Ein durch zusätzliche Expertise angereichertes Aufsichtsgremium der FMA soll künftig in Zusammenarbeit mit einem neu einzurichtenden Fachbeirat dafür sorgen, dass es zu Fragen des Finanzmarktrechts und der Regulierung in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium zu sachgerechten Lösungen überall dort kommt, wo nationale Gestaltungsspielräume bisher zu wenig genutzt wurden. So könnten etwa kleinere und mittlere, meist ohnehin gut mit Eigenkapital ausgestattete Institute und ihre Kunden von manchen regulatorischen Quälereien entlastet werden, die man den oft nur ungenügend kapitalisierten Großbanken auch in Zukunft nicht wird ersparen können.

Gelingen kann die Übung allerdings nur dann, wenn mit Umsicht und ohne politische Nebenabsichten gehandelt wird. Denn Finanzmarktstabilität und Bankenaufsicht sind zu wichtig, um sie parteilichen Einflüssen zu überlassen. Keinesfalls darf die erstklassige Reputation Österreichs bei seinen internationalen Anleihegläubigern aufs Spiel gesetzt werden.

06. Dezember 2018

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