die furche -151

ÖIAG neu: Damit nicht wieder was passiert

 

„Jetzt ist schon wieder was passiert“. Mit diesem Satz beginnen die Geschichten des Kommissars Brenner in den Erfolgskrimis von Wolf Haas. Aber so schnell der Bestsellerautor auch neue Krimifolgen produziert – er wird doch immer wieder von der Ereignisdichte der Wirklichkeit überholt. Zuletzt in der Staatsholding ÖIAG, die ohne klaren politischen Auftrag mehr schlecht als recht dahinschlingert. Das traurige Schauspiel um Vorstandsfragen in der OMV war da sicher noch nicht die letzte Folge einer teuren Serie.

Die – nimmt man alles nur in allem – Erfolgsgeschichte der Privatisierung, mit der das Desaster der alten Verstaatlichten überwunden werden konnte, wird damit ganz unnötig überschattet. Von der VOEST bis zur Post gibt es genügend positive Beispiele, die längst außer Streit stehen. Auch nach der Telegraphenverwaltung mit ihren Vierteltelefonen sehnt sich niemand mehr zurück, der gewohnt ist, sich unter mehreren Telekom-Anbietern den Internet-Dienstleister seiner Wahl auszusuchen.

Wann ist der Film gerissen, warum konnte die Erfolgsserie nicht weitergehen? Ein Kardinalfehler war wohl die Entscheidung des Jahres 2000, das Aufsichtsgremium der Staatsholding in Hinkunft nicht mehr durch den Eigentümer Republik besetzen zu lassen, sondern es dem Aufsichtsrat selbst anheim zu stellen, wen er sich zu den Nachfolger/innen erwählt. Das hehre Ziel der Ent(partei-)politisierung wurde damit jedenfalls nicht erreicht.

Eine wenig bekannte Pointe ist, dass zwar der Beschluss über den letztlich gescheiterten Selbsterneuerungsmodus des ÖIAG-Aufsichtsrates in die Anfangsphase der schwarz-blauen Regierung fiel, das Konzept dazu aber schon von den großkoalitionären ÖIAG-Vorständen Rudolf Streicher und Johannes Ditz stammte.

Für die Absicht, ein gewissermaßen eigentümerloses Rechtskonstrukt zu schaffen, das abseits des unmittelbaren Parteienzugriffs professionell geführt wird, wäre eine Stiftung besser geeignet gewesen. In ihr gäbe es einen Stiftungsbeirat, der über die Besetzung des Stiftungsvorstands bestimmt – und in dieses Gremium hätten die Regierungsverantwortlichen weiterhin Expert/innen ihres Vertrauens delegieren könnten. Sie jedoch ganz auszuschalten, wie das in der jetzigen Konstruktion der Fall ist, läuft auf eine Enteignung ohne weiteren Einfluss auf den weiteren Umgang mit dem öffentlichen Eigentum hinaus. Da jedoch die politische Letztverantwortung immer beim Staat verbleibt, musste das zu Konflikten führen.

Nun aber ist so viel passiert, dass endlich etwas geschieht, um die Sache wieder ins Lot zu bringen. Wenn ein vernünftiger Weg zur Sicherung der öffentlichen Eigentümerinteressen gefunden ist – denkbar wäre ein zur Hälfte von Regierungsmitgliedern und reinen Wirtschaftsexpert/innen besetzter Beirat, der die Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt – kann die sinnvolle Aufwertung einer schlanken, professionell geführten ÖIAG um Energiegesellschaften und Infrastrukturunternehmen zügig angegangen werden. Ist das endlich geschehen, kann nicht mehr so viel passieren ….

23. Oktober 2014

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